Neue Abschreibemöglichkeiten ab 2006
Steuern sparen mit Handwerkerrechnung
Seit 2009 können bei Renovierung bis zum 1.200 € Steuern gespart werden - von Mietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften.
Seit dem 01.01.2006 konnten Privatpersonen zusätzlich zu den sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen auch handwerkliche Leistungen für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers steuermindernd nach § 35a EStG absetzen.
Dies wurde zum 01.01.2009 verdoppelt. 20% von bis zu 6.000€ können abgesetzt werden.
Voraussetzung für das Absetzen von Handwerksleistungen ist:
. Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
. Separater Ausweis der anteiligen Lohnkosten sowie der auf die Lohnkosten entfallenden Mehrwertsteuer ( der Materialaufwand kann nicht abgesetzt werden).
. Nachweis der unbaren Zahlung der Rechnung durch Beleg des Kreditinstitutes, z.B. Überweisung oder Kontoauszug
Der Steuerbonus wird nicht gewährt bei der Geltendmachung der Aufwendungen als:
- Betriebsausgaben (§ 4 EStG, z.B. Vermietung und Verpach-tung)
- Werbungskosten (§ 19 EStG)
- Sonderausgaben (z.B. § 10 EStG, selbstgenutzte Immobilie unter Denkmalschutz)
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
- Geringfügige Beschäftigungs-verhältnisse (§ 8 Viertes Buch SGB)
Für eine Dienstleistung können die Aufwendungen nicht doppelt als sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen und als handwerkliche Leis-tungen angesetzt und damit der doppelte Bonus in Abzug gebracht werden.
Eine entsprechende Informationsbroschüre des Zentralverbands des Deutschen Handwerks können Sie bei uns anfordern.
Abzugsfähig sind 20 % der Lohnkosten handwerklicher Leistungen von maximal 6000 €. also maximal € 1.200 pro Kalenderjahr. Dieser Steuerbonus gilt zusätzlich zum maximalen Steuerbonus von 600 € für sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen.
Beispielrechnung für Sanitärarbeiten :
| Lohnkosten Sanierung | € 4.600 |
| Materialkosten | € 400 |
| Wartungskosten | € 400 |
| Reparatur | € 200 |
| GESAMT | € 5.600 |
| Absetzbar: 20% der Lohnkosten aus 5.200, max.1.200€ / Jahr | € 1.040 |
Der Betrag von 1.040 € mindert direkt die Einkommensteuerbelastung des Privathaushaltes.
(Quelle: Handwerkskammer Lüneburg)
Für diese Information übernehmen wir keine Haftung. Voraussetzung für den Steuerbonus ist ein positiver Abschluß der Gesetzgebungsverfahren.
